Mecklenburger Schaalseeregion-Biosphärenreservatsregion
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Karin Homann
Regionalmanagement LAG Mecklenburger Schaalseeregion
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So sind wir zu erreichen
LAG Mecklenburger Schaalseeregion
Amt Rehna,
Freiheitsplatz 1,
19217 Rehna
Telefon:
038872 / 929 120
Termine:
flexibel, nach Vereinbarung
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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wer kann LEADER-Förderung beantragen?
Vereine, Kommunen, Unternehmen und in bestimmten Fällen auch Privatpersonen können LEADER-Förderung beantragen. Wichtig ist, dass das Projekt im Fördergebiet liegt und das Leben in der Region verbessert.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote beträgt in der Regel zwischen 65 bis 90 % der förderfähigen Kosten. Die genaue Höhe hängt vom Projektart und Träger ab. Wir beraten Sie gerne im Einzelfall.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Jährlich: Einreichung des Projektdatenbogens bis 30. Juni, Projektbewertung im Oktober des Jahres. Wir informieren Sie immer zeitnah über den Stand Ihres Antrags.
Kann ich auch als Privatperson einen Antrag stellen?
In den meisten Fällen ja – zum Beispiel für Projekte im Bereich regionale Wertschöpfung oder Tourismus. Sprechen Sie uns an, wir klären das gemeinsam.
Was ist der Unterschied zwischen LEADER-Region und Fischwirtschaftsregion?
LEADER fördert Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums in vier Handlungsfeldern. Ergänzend engagiert sich die F-LAG im Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Gefördert werden innovative Vorhaben der Fischerei sowie Projekte im Natur- und Umweltschutz, Tourismus, sozialen Bereich und Angelsport.
